Strahlerarten
Keramik-Flächen-Strahler
In Infrarot-Kabinen findet man Standardmäßig den bewährten Keramik-Flächen-Strahler. Durch die gewölbte Form des Strahlers (Halbmond) wird eine gleichmäßige Bestrahlung aller Areale gewährleistet. Da Keramik-Infrarot-Strahler über einen breiten Wellenlängenbereich emittieren, ist es nicht erforderlich, dass Emissionsmaximum abzustimmen. Diese Strahler sind durch Ihre langen Einsatzzeiten in der Praxis, als das bewährteste und sicherste System anzusehen.
Für die Infrarot-Kabinen werden außer den bewährten Keramik-Flächenstrahlern, die im mittleren Preis-Segment liegen, am Markt noch zwei weitere Heizsysteme angeboten.
Magnesium-Oxyd-Strahler
Zum einen handelt sich hierbei um die sogenannten Magnesium-Oxyd-Strahler, (gebogene Rohrheizkörper) die meist in U-Form angeboten werden. Dies sind verdichtete Rohrheizkörper welche ebenfalls Infrarot-Wärme erzeugen. Rohrheizkörper werden auch in verschiedenen Formen in unterschiedlichen Industriebereichen angewendet.
Infrarot-Flächenwärme
Hierbei handelt es sich um farbig beschichtete Metallplatten auf denen rückseitig eine Heizfolie installiert wird. Diese Elemente sind montagefertig mit Sicherheits-Temperaturschaltern und jeweiligem Anschlusskabel ausgerüstet. Der Nutzer stellt hier über einen Regler die gewünschte Kabinentemperatur ein, hieraus ergibt sich eine Infrarot-Wellenlänge. Diese Wellenlänge liegt bei 7-11 Mikrometern und ist vergleichbar mit der natürlichen Wellenlänge der Sonnenstrahlung, jedoch ohne die schädlichen UV-Strahlungsanteile. Die Infrarot-Flächenwärme liegt von allen auf dem Markt angebotenen Infrarot-Heizsystemen preislich an der Spitze.
Infrarotstrahler in Infrarotkabinen
Keramikstrahler, Metallstrahler oder Flächenheizung - Welche Strahler sind die richtigen?
Dieser Frage gehen wir hier auf den Grund und zeigen Ihnen mit einfachen Messungen auf, welcher Strahler was kann. Zum Erzeugen einer hohen Strahlung muss dem Netz auch eine entsprechend hohe Leistung entnommen werden. Die Messungen haben gezeigt, dass die Strahlungsintensität unterhalb von 275 °C sehr, sehr gering ist. Auf den Einsatz von Infrarotkabinen bezogen bedeutet dies, dass Kabinen mit Strahlern unterhalb der Temperatur vorwiegend Warmluft erzeugen, also Konvektionswärme. Bei der Betrachtung der Messkurven im Strahlungsleistungsdiagramm (Abb. unten), fällt auf, dass die Kurve der Niedervolt-Flächenstrahler sehr flach verläuft. Dies resultiert aus der niedrigen Oberflächentemperatur von 70-75 °C der Folie. Mit einer Oberflächentemperatur von 340 °C erreicht der Keramik-Flächenstrahler eine mehrfach höhere Strahlungs-Intensität, während die Heizfolie die Kabine lediglich durch Konfektion (Warmluft) aufheizt. Im sogenannten Niedervoltsegment (ab 30 bis 230 Volt, Kleinspannung) ist das Ergebnis noch drastischer als bei normaler Heizfolie, hier wird fast nur Warmluft = Konfektion und fast keine Infrarotwärme erzeugt.
Dem Diagramm ist weiterhin zu entnehmen, dass die Strahlungsintensität in der Kabine mit keramischen Elementen in den Seitenwänden immer noch die gleiche Intensität hat, wie die mit umlaufender Heizfolie ausgekleidete Kabine. Das bedeutet aber auch, dass die diffuse Strahlung der Keramischen Elemente selbst in den Bereichen wo keine Strahler vorhanden sind, immer noch mehr Wirkung als Niedervolt-Flächenstrahler haben. Der Keramikstrahler hat eine mehr als doppelt so große Oberfläche im Vergleich zu dem Magnesiumoxyd-Strahler. Deswegen ist die Oberflächentemperatur bei gleicher zugeführter Leistung deutlich niedriger, wodurch der Anteil langwelliger Strahlung viel größer wird. Die hervorragenden Materialeigenschaften des Werkstoffes Keramik verstärken diesen Strahlungseffekt noch. Auf Grund der größeren Draht-Stärken und der niedrigen Betriebstemperatur ist die Lebensdauer des Keramikstrahlers fast doppelt so lange als bei einem Magnesiumoxyd-Strahler (Metallstrahler).

Rot = Keramikstrahler
Blau = Metallstrahler
Grün = Heizfolienstrahler
Strahlungsleistungsdiagramm
Dr. Wolfgang Erdmann, erstellt 12/03
(Strahlungsgesetze nach Dr. Stefan Erdmann und Dr. Bolzmann, Wiensches Gesetz, sowie Planksches Strahlungsgesetz)

